Anmeldebedingungen
1. Generelle Anweisungen für Minderjährige Teilnehmer:
a. Eine Verantwortliche Person muss die Person begleiten und die volle Verantwortung übernehmen.
b. Kein Alkohol, Drogen oder anderwärtige Rauschmittel sind während der Veranstaltung autorisiert.
c. Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Regeln, ist der Veranstalter berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten (verantwortliche Person) auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen.
2. Die Anmeldung ist nur gültig mit dem Eingang der Online Anmeldung. Der Veranstalter schickt eine Anmeldebestätigung zurück. Falls in der genannten
Frist keine Zahlung der Anmeldegebühr erfolgt, behält sich der Veranstalter vor, die Reservation anderweitig zu vergeben. Der Teilnehmer steht für die Vertragspflicht ein. Melden Sie sich bitte so früh wie möglich an.
3. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem Informationsblatt.
4. Die angegebenen Preise sind freibleibend. Preissteigerungen aufgrund wirtschaftlicher Entwicklung sind bis zur Abrechnung möglich.
5. Wird eine Maßnahme bei Vertragsabschluss infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der Veranstalter wird dann den
gezahlten Preis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist
verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag Rückbeförderung vorsieht, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.
6. Der Veranstalter kann bis 2 Wochen vor Antritt der Maßnahme wegen zu geringer Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Wir sind darüber verpflichtet, Sie umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Der Anmeldebetrag wird
Ihnen in einem solchen Fall in voller Höhe zurückerstattet. Summer O’ kann als Veranstalter den Freizit- bzw. Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmachung des Veranstalters oder der von ihm eingesetzten Freizeit-/Reiseleistung die Durchführung der Maßnahme
nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Arbeit des Veranstalters oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leiter verstößt. Der jeweilige Leiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom Veranstalter bevollmächtigt und berechtigt. Bei Minderjährigen ist er berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten (verantwortliche Person) auf deren Kosten die
vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen auf Kosten des Teilnehmers den Freizeit-/Reisevertrag zu kündigen. In beiden Fällen behält der Veranstalter
den vollen Anspruch auf den Veranstaltungspreis ; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwärtigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlang, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn einer Maßnahme schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei dem schriftlichem Rücktritt gilt das Datum des Poststempels. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, oder tritt die Maßnahme nicht an oder bricht diese vorzeitig ab, sind folgende pauschalen Entschädigungen bezogen auf dem Gesamtpreis an den Veranstalter zu zahlen :
bis 30 Tage vorher : 20 % , 29-22 Tage : 30 % ; 14-2 Tage : 75% ; 1Tag/Nichtantritt : 90%.
8. Stellt der angemeldete Teilnehmer bei Rücktritt, Nichtantritt oder vorzeitiger Abreise eine voll zahlende Ersatzperson, so verzichtet Summer O’ auf eine
Entschädigung. Bei einer durch den Teilnehmer zu vertretenden vorzeitigen Abreise erfolgt durch den Veranstalter keine anteilige Entschädigung. Sollten
Summer O’ durch den Rücktritt ein über diese Beträge hinaus gehender Schaden entstanden sein, der von Summer O’ nachzuweisen ist, so ist dieser an Stelle der
Pauschalgebühren zu zahlen. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Kranken-, Unfall- und Haftpflicht- und Reisgepäckversicherung.
9. Beachten Sie bitte die Zeitangaben an den An- und Abreisetagen in den Infobriefen zu den jeweiligen Freizeiten. Gewöhnlich beginnen die Angebote mit dem Abendessen um 18h00 Uhr und enden mit dem Frühstück.
10. Wir übernehmen bei selbstverschuldeten Beschädigungen, Unglücksfällen und Verlusten, Verspätung oder sonstigen Schadensfällen keine Haftung. Soweit unausweichlich liegt die Haftbegrenzung beim Dreifachen des jeweiligen Gesamtpreise.
11. Dienstleistungen :
Extreme Mission : Vollpension mit Unterkunft und Materialien für die Einsätze (Schlaflager, Isomatten, Schlafsäcke,..) Confort Mission : Mittag –und Abendessen, Die Unterkunft kann selbst ausgesucht werden (Hotel jeder Art, Pension, …)